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   OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00   

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OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,196)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.07.2000 - 2 Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,196)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 2 Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung einer Vergabekammer; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Behörde; Anwendbarkeit der zu § 80 Abs. 2 VwVfG BW entwickelten Grundsätze zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten der Vergabestelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten vor der VK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1329
  • NZBau 2000, 543
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00
    Nach den zu § 80 Abs. 2 LVwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00
    Denn diese Vorschrift findet auf das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat entsprechende Anwendung (Senatsbeschluss vorn 24.03.2000 - 2 Verg 2/99; ebenso: DLG Düsseldorf BauR 1999, 751 ).
  • OLG Stuttgart, 24.03.2000 - 2 Verg 2/99

    Sofortige Beschwerde im Vergabeverfahren, Anwendung des § 107 III GBW in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00
    Denn diese Vorschrift findet auf das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat entsprechende Anwendung (Senatsbeschluss vorn 24.03.2000 - 2 Verg 2/99; ebenso: DLG Düsseldorf BauR 1999, 751 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - NC 9 S 98/90

    Einzelfall nicht erstattungsfähiger Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00
    Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten kann sich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts aber stets durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen; die ihr hierfür entstandenen Kosten sind schon wegen § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO erstattungsfähig (BayVGH, BayVBl. 1987, 443; VGH B.W. NVwZ 1992, 388 - danach gilt aber für einfach gelagerte Fälle eine Ausnahme; allgemein: Redeker/v Oertzen, VwGO 12. A. § 162 Rn. 10).
  • VK Niedersachsen, 14.01.2011 - VgK-63/10

    Ausschluss des Bieterangebotes von der Angebotswertung wegen unzulässiger

    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • OLG München, 28.08.2019 - Verg 10/19

    Beschwerdebefugnis von Beiladungspetenten

    Dies gilt jedoch nur für Sachentscheidungen (OLG Jena, Beschluss vom 30. Januar 2002, 6 Verg 9/01, juris Rn. 5; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Juli 2000, 2 Verg 4/00, juris Rn. 14).
  • OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 Verg 17/04

    "Erschließungsstraße"; Anforderungen an Form und Inhalt einer Rüge

    Der Senat hält es in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten (vgl. BayObLG, VergabeR 2004, 259, 260 und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544; so auch OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, 1 WVerg 17/03) für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle gemäß § 128 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 2 VwVfG-LSA regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über erkennbar einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschl. v. 28.06.2004, 1 Verg 8/04, Beschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 4/04 und 1 Verg 6/04; so jüngst auch OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04; vgl. ferner: OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03).
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